Steuerstrafrecht: Steuerdaten aus Dubai gehen jetzt an die Länder
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesfinanzministeriums Daten erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Das ist das erste Mal, dass das BZSt eigenständig Daten, die u.a. für die Besteuerung wesentlich werden, erworben hat. Die Daten wurden durch das BZSt den jeweiligen obersten Finanzbehörden der Länder zugeordnet. Die Daten wurden bereits an die Länder zur Prüfung übergeben, damit sie dort auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft werden können und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden kann.
Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 DBA-Schweiz
Die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 wurde ergänzt und aktuell bis 31.3.2021 zeitlich erweitert, Arbeitslohn für Arbeitstage ohne Arbeitsausübung können unter der Voraussetzung des Artikels 19 des Abkommens in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem die Arbeitskraft ohne die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie tätig geworden wäre. Als Vergleichszeitraum ist das Kalenderjahr 2019 heranzuziehen.
hier gehts zum Bundesministerium der Finanzen (Stand: 6.12.2020)
Altersvorsorgeaufwendungen dürfen auch bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden
Mit Urteil vom 5. November 2019 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewährleisteten Grundsätze der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gleichbehandlung verstößt.
Schweizerische Altersvorsorgeaufwendungen dürfen daher
- unter gewissen Voraussetzungen - in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn der Arbeitslohn in Deutschland steuerfrei vereinnahmt wird.
hier gehts zum Bundesministerium der Finanzen (Stand: 25.11.2020)
Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Anwendungsschreiben zu den §§ 27-29, 32, 40, 48, 50-54 und 56 InvStG veröffentlicht.
hier gehts zum Bundesministerium der Finanzen (Stand: 17. November 2020)
Abgabe von Steueranmeldungen/-erklärungen zur beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen Rechten
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen des Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurde für die Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen und Steuererklärungen zur beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen Rechten nachstehendes Schreiben veröffentlicht:
hier gehts zum Bundesministerium der Finanzen (Stand: 17. November 2020)
Stadion Neubau: Abstimmung über Hardturm Areal am 27.9.2020 gewonnen
Wir gratulieren unseren Freunden, Partnern und allen Nutzniessern zu der Abstimmung des Stadtzürcher Stimmvolkes über den Stadionneubau am Hardturm Areal. Der Entscheid zeugt von einem mutigen Schritt in diesen nicht einfachen Zeiten. Wir sind überzeugt.
hier gehts zu den Abstimmungsergebnissen sowie weiteren Informationen (Stand: 3. Oktober 2020)
Finale Staatenaustauschliste für Zwecke des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) für den Meldezeitraum 2019
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie verständigten sich die am AIA teilnehmenden Staaten darauf, Informationen über Finanzkonten für den Meldezeitraum 2019 bis zum 31. Dezember 2020 automatisch auszutauschen.
Infolgedessen ist eine Übermittlung durch die Finanzinstitute an das BZSt bis zum 31. Oktober 2020 nicht zu beanstanden.
hier gehts zum Bundesministerium der Finanzen (Stand: 2. Juli 2020)
DAC 6: EU-Kommission schlägt Verschiebung der Meldepflicht vor
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll die Pflicht zur erstmaligen Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen EU-weit einheitlich um drei Monate verschoben werden: vom
1. Juli 2020 auf den 1. Oktober 2020 (verbunden mit der Möglichkeit einer weiteren 3-monatigen Verschiebung, sofern vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie erforderlich). Dieser Vorschlag der EU-Kommission muss noch vom EU-Parlament und EU-Rat abgesegnet werden.
Achtung: dessen ungeachtet werden grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch in dieser Phase gesammelt ab dem
1. Oktober 2020 gemeldet werden müssen.
hier gehts zur Meldung der EU-Kommission (Stand: 13. Mai 2020)
Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 Absatz 4 DBA-Schweiz
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 19 Absatz 4 des zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 27. Oktober 2010 (BGBl. 2011 II S. 1092), haben die zuständigen Behörden am 8. Mai 2020 die folgende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Sie betrifft in erster Linie das Bahnpersonal
hier gehts zum Bundesministerium der Finanzen (Stand: 12. Mai 2020)
Covid-19: Sonderregelungen für im Home-Office tätige Grenzpendler*innen
Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, mit Nachbarstaaten zeitlich befristete Sonderregelungen für Grenzpendler zu treffen, welche aktuell im Home-Office tätig sind. Konkret wird eine Regelung angestrebt, nach der Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen grenzüberschreitend tätige Beschäftigte nur aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ihre Tätigkeit im Home-Office ausüben, als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage gelten können, in dem die Beschäftigten ihre Tätigkeit ohne die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ausgeübt hätten (Tatsachenfiktion).
hier gehts zum Bundesministerium der Finanzen (Stand: 3. April 2020)
DAC 6: BMF veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Neues BMF-Schreiben zur Lizenzschranke veröffentlicht:
Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018
Es gilt grds. ein (anteiliges) Abzugsverbot für Aufwendungen aus der Überlassung von Rechten, soweit die korrespondierenden Einnahmen beim Empfänger einer niedrigen Präferenzregelung unterliegen. Entspricht diese Präferenzregelung jedoch dem sog. „Nexus-Approach“ der OECD, greift das (Teil-) Abzugsverbot insoweit nicht.